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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Caralarm - Top Autoalarm Systeme Original verpackte

§ 1 Angebote / Auftragsannahme

Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist schriftlich bestätigt ist. Ein Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Die Annahme muss nicht unverzüglich erfolgen, sie kann auch mit Rechnungsstellung und einer damit verbundenen Auftragsbestätigung erfolgen. Verbesserungen, Änderungen der Bauart durch den Hersteller oder Lieferung kompatibler Ware bleibt vorbehalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Bestellungen können nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Die bereits entstandenen Kosten, trägt der Besteller.

 

§ 2 Preise

Sämtliche Preise sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Sie verstehen sich, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unversichert ab Werkstatt/Lager, 61194 Niddatal-Bönstadt, Helgengasse 5.

Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Käufer. Es wird für Verpackung und Versand eine Pauschale berechnet.

 

Sollten sich in unseren Angeboten durch Versehen Druckfehler oder dergleichen eingeschlichen haben, so sind diese ungültig.

Es gelten die ordnungsgemäßen, gültigen Verkaufspreise.

 

§ 3 Lieferung / Lieferverzug

Verbindlich vereinbarte Liefertermine sind schriftlich anzugeben. Eventuelle Lieferfristen laufen erst ab Eingang der schriftlichen Bestellung. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Liefersperre seitens des Herstellers, vom Verkäufer unverschuldeter Lieferunfähigkeit seines Vorlieferanten, tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer hat erst nach erfolgter Fristsetzung von sechs Wochen das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer einen schriftlich vereinbarten Liefertermin überschreitet.
Schadenersatzansprüche des Verkäufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen, soweit den Verkäufer kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen - auch bei Abruf- und Dauerlieferverträgen - gilt jede Teillieferung als eigenes Geschäft.

 

§ 4 Versand / Gefahrenübergang

Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen. Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und anderer Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten des Käufers.
Holzschnitzerei Nolte trägt das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transportweg zum Kunden. Der Sendungsempfänger muss eventuelle Beschädigungen, die auf den Transport zurückzuführen sind, bei Erhalt der Lieferung festhalten und dem Paketboten zwecks Schadensmeldung anzeigen.
Bei Teillieferungen fallen nur bei der ersten Lieferung Versandkosten an.
Die Versandkosten stehen im entsprechenden Bereich auf unserer Homepage zur Einsicht bzw. werden vor Bestellaufgabe angezeigt.

 

§ 4a Rücksendungen

Paketversandfähige Ware ist vom Käufer zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Unfrei eingesendete Sendungen können nicht angenommen werden. Der Käufer ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Es wird erbeten, die Rücksendung telefonisch unter Rufnummer 06034-4525 anzukündigen. Für nicht paketversandfähige Ware wird nach Absprache eine Abholung bei Ihnen veranlasst.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Wir liefern grundsätzlich nur per VORKASSE oder NACHNAHME. Andere Zahlungsverein-barungen gelten nur, wenn besonders schriftlich bestätigt.
Unsere Forderungen werden grundsätzlich mit Rechnungsdatum und Bereitstellung der Ware, bzw. nach Auftragsbestätigung durch den Besteller, geltend.
Die Zahlung gilt als an dem Tag geleistet, an dem die Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers erfolgt oder bei Barzahlung vom Verkäufer quittiert wird. Nur die vom Verkäufer ausdrücklich bezeichneten Stellen sind zur Zahlungsannahme berechtigt. Ist die Zahlung nicht zuordenbar, so wird sie jeweils auf die älteste Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in EURO erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung.
Wechsel werden nur - und dann wie Schecks zahlungshalber - nach vorherigem schriftlichem Einverständnis durch den Verkäufer angenommen. Diskont, Einzugs- und sonstige Bankspesen trägt der Käufer. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es gelten jeweils die obigen Bedingungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug und leistet diese nicht innerhalb einer Woche auf die 1. Mahnung, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Androhung einer Ablehnungsfrist von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt neben den in §1 angegebenen Stornierungsgebühren ab 1. Mahnung mind. 5% und ab 2. Mahnung mind. 10% des Bestellwertes.
Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten derart, daß die Erfüllung der dem Verkäufer gegenüber bestehenden Verpflichtung gefährdet erscheint, oder erhält der Verkäufer eine ungünstige Auskunft bezüglich der Bonität des Käufers, kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen.
Bei noch nicht ausgeführten Aufträgen ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheit zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug ist oder mehrfach angemahnt werden mußte.
Bei Zahlungsverzug, der automatisch nach 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, bzw. nach Auftragsbestätigung durch den Besteller, eintritt, sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungszinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer seit Fälligkeitsdatum der Schuld zu zahlen. Die Zinsen sind sofort fällig.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang nicht weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat.
Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Käufer ist dann berechtigt, die Abtretung offen zulegen.
Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an den Verkäufer abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstige Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann er nach seiner Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr der Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er den Verkäufer bei der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor (Besitzmittlungsverhältnis). Der Verkäufer erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen insgesamt um 25%, ist er auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach seiner Wahl bis zu genannter Warengrenze freizugeben.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrügen

Die Gewährleistung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Kaufes. Diese beträgt, sofern der Käufer kein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist und die erworbenen Produkte ausschließlich der privaten Nutzung dienen, 24 Monate. Für Waren, die durch unsachgemässe Behandlung, Sturz oder andere  Einflüsse Schäden erlitten, wird keine Haftung übernommen.

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes liegen, sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Für nicht rechtzeitig angezeigte und für nicht erkennbare Mängel fehlerhafter Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Ein Zahlungsrückbehalt wegen Mängel der Ware ist nicht zulässig. Bei vom Verkäufer anerkannten Mängeln wird nach seiner Wahl Minderung in einem angemessenen Verhältnis gewährt, einwandfreie Ersatzware geliefert, nachgebessert oder es kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass ein Schadenersatzanspruch entsteht.
Ansprüche des Käufers auf Ersatz von weitergehenden Schäden als die, der vom Verkäufer anerkannten Mängel der Ware sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Dritten entstehende Schäden.

 

§ 8 Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an Holzschnitzerei Nolte, Helgengasse 5, 61194 Niddatal, Fax 06034-2419; eMail info@holzschnitzerei-nolte.de .

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Die Auflagen für eine Rücksendung sind §4a zu entnehmen.

Es besteht kein Umtausch- oder Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren !!

 

§ 9 Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, seine Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund - auch für alle Folgeschäden - sind ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend gesetzlich gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche entstehen, verjähren diese binnen eines halben Jahres.

§ 10 Datenverarbeitung

Soweit sich der Verkäufer zur Auftragsbearbeitung und Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung bedient, gilt das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten mit Eintritt in Vertragsverhandlungen als gegeben.

§ 11 Geltungsbereich, anzuwendendes Recht

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden eines Kaufvertrages sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer Rechte allein diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und dem Recht der BRD.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei Abschluss neuer Verträge nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Werden vom Käufer seinerseits Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt, so gelten ausschließlich die des Verkäufers, soweit sie sich gegenseitig widersprechen.

§ 12 Erfüllungsort - Gerichtsstand

Erfüllungstand und Gerichtsstand ist - auch bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - ausschließlich Niddatal.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

§ 13 Datenschutz

Wir bedienen uns zur Datenspeicherung einer EDV-Anlage (Hinweis nach § 33 Abs. 1 BDatSchG.).


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