Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
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§ 1 Angebote / Auftragsannahme |
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Die Angebote
des Verkäufers sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich
eine Bindefrist schriftlich bestätigt ist. Ein Kaufvertrag kommt
erst durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer
zustande. Die Annahme muss nicht unverzüglich erfolgen, sie kann auch
mit Rechnungsstellung und einer damit verbundenen
Auftragsbestätigung erfolgen. Verbesserungen, Änderungen der Bauart
durch den Hersteller oder Lieferung kompatibler Ware bleibt
vorbehalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
Bestellungen können nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des
Verkäufers storniert werden. Die bereits entstandenen Kosten, trägt
der Besteller. |
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§ 2 Preise |
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Sämtliche Preise sind inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Sie verstehen sich,
falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unversichert
ab Werkstatt/Lager, 61194 Niddatal-Bönstadt, Helgengasse 5.
Die Kosten für Verpackung und Versand
trägt der Käufer. Es wird für Verpackung und Versand eine Pauschale
berechnet. |
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§ 3 Lieferung / Lieferverzug |
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Verbindlich vereinbarte Liefertermine sind
schriftlich anzugeben. Eventuelle Lieferfristen laufen erst ab
Eingang der schriftlichen Bestellung. Bei höherer Gewalt oder
anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Aufruhr,
Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Liefersperre seitens des
Herstellers, vom Verkäufer unverschuldeter Lieferunfähigkeit seines
Vorlieferanten, tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer hat erst
nach erfolgter Fristsetzung von sechs Wochen das Recht vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Verkäufer einen schriftlich vereinbarten
Liefertermin überschreitet.
Schadenersatzansprüche des Verkäufers wegen verspäteter Lieferung,
auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist, sind
ausgeschlossen, soweit den Verkäufer kein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verschulden trifft. Teillieferungen sind zulässig. Bei
Teillieferungen - auch bei Abruf- und Dauerlieferverträgen - gilt
jede Teillieferung als eigenes Geschäft.
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§ 4 Versand / Gefahrenübergang |
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Versandart und Verpackung unterstehen unserem
Ermessen. Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und
anderer Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichem Wunsch und auf Kosten
des Käufers.
Mit der Bereitstellung der Ware zur Übergabe an die Post, den
Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen
unseres Lagers, geht alle Gefahr in jedem Falle auf den Käufer über.
Verzögert sich die Sendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der
Versandbereitschaft. Entstehende Lagerkosten trägt dann der Käufer.
Bei Teillieferungen fallen nur bei der ersten Lieferung
Versandkosten an.
Die Versandkosten stehen im entsprechenden Bereich auf unserer
Homepage zur Einsicht. |
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§ 4a Rücksendungen |
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Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn diese
vorab telefonisch angekündigt wurden und für den Empfänger
kostenfrei sind. Der Käufer ist für die richtige und angemessene
Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender
Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender
Schadensbegleichung. Bei einer Rücksendung haftet Holzschnitzerei
Nolte
weder für Beschädigung noch Verlust der Ware. |
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§ 5 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
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Wir liefern grundsätzlich nur per VORKASSE oder
NACHNAHME. Andere
Zahlungsvereinbarungen gelten nur, wenn besonders schriftlich
bestätigt.
Die Zahlung gilt als an dem Tag geleistet, an dem die Wertstellung
auf dem Konto des Verkäufers erfolgt oder bei Barzahlung vom
Verkäufer quittiert wird. Nur die vom Verkäufer ausdrücklich
bezeichneten Stellen sind zur Zahlungsannahme berechtigt. Ist die
Zahlung nicht zuordenbar, so wird sie jeweils auf die älteste Schuld
verrechnet. Zahlungen dürfen nur in EURO erfolgen, es sei denn,
etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Schecks werden ab dem
1.6.2006 nicht angenommen.
Diskont, Einzugs- und sonstige Bankspesen trägt der
Käufer. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es
gelten jeweils die obigen Bedingungen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Gerät ein Käufer mit einer
Zahlung in Verzug und leistet diese nicht innerhalb einer Woche auf
die 1. Mahnung, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Androhung einer
Ablehnungsfrist von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit dem
Käufer zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten
derart, dass die Erfüllung der dem Verkäufer gegenüber bestehenden
Verpflichtung gefährdet erscheint, oder erhält der Verkäufer eine
ungünstige Auskunft bezüglich der Bonität des Käufers, kann der
Verkäufer sofortige Zahlung verlangen.
Bei noch nicht ausgeführten Aufträgen ist der Verkäufer berechtigt,
Vorkasse oder entsprechende Sicherheit zu verlangen. Gleiches gilt,
wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug ist oder mehrfach
angemahnt werden musste.
Bei Zahlungsverzug, der automatisch nach 14 Tagen nach Zugang der
Rechnung, bzw. nach Auftragsbestätigung durch den Besteller,
eintritt, sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für
Überziehungszinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jeweils zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer seit Fälligkeitsdatum der Schuld zu zahlen. Die
Zinsen sind sofort fällig. |
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§ 6 Eigentumsvorbehalt |
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Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter
Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des
Verkäufers. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang nicht weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung und
Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle
Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen
seine Abnehmer erwachsen ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen
aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein
solches vereinbart hat.
Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Käufer ist dann
berechtigt, die Abtretung offen zulegen.
Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn
Dritte die Vorbehaltsware oder an den Verkäufer abgetretene
Forderungen pfänden oder in sonstige Weise darauf zugreifen. Bei
Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist der Verkäufer
berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu
machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann er nach
seiner Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern.
Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur
Aufhebung und Abwehr der Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind.
Im übrigen hat er den Verkäufer bei der Wahrnehmung seiner Rechte in
jeder Weise zu unterstützen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der
Käufer für den Verkäufer vor (Besitzmittlungsverhältnis). Der
Verkäufer erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder
Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt der
Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung.
Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache
anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer,
soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten
seine Forderungen insgesamt um 25%, ist er auf Verlangen des Käufers
verpflichtet, Vorbehaltsware nach seiner Wahl bis zu genannter
Warengrenze freizugeben.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird, liegt in einer
Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr
lediglich zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers. Der Käufer
bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die
Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt
der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu
halten. |
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§ 7 Gewährleistung und Mängelrügen |
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Die Gewährleistung richtet sich nach den
geltenden gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt des Kaufes. Diese
beträgt, sofern der Käufer kein Kaufmann im Sinne der gesetzlichen
Vorschriften ist und die erworbenen Produkte ausschließlich der
privaten Nutzung dienen, 12 Monate. Für Waren, die durch
unsachgemässe Behandlung, Sturz oder andere Einflüsse Schäden
erlitten, wird keine Haftung übernommen.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder Rügen, die nachweisbar infolge eines vor
dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes liegen, sind dem Verkäufer
unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich
mitzuteilen.
Für nicht rechtzeitig angezeigte und für nicht erkennbare Mängel
fehlerhafter Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewähr.
Ein Zahlungsrückbehalt wegen Mängel der Ware ist nicht zulässig. Bei
vom Verkäufer anerkannten Mängeln wird nach seiner Wahl Minderung in
einem angemessenen Verhältnis gewährt, einwandfreie Ersatzware
geliefert, nachgebessert oder es kann der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten, ohne dass ein Schadenersatzanspruch entsteht.
Ansprüche des Käufers auf Ersatz von weitergehenden Schäden als die,
der vom Verkäufer anerkannten Mängel der Ware sind ausgeschlossen.
Das gilt auch für Dritten entstehende Schäden. |
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Kein Umtausch und keine
Rücknahme individuell angefertigter Waren !! |
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§ 8 Widerrufsrecht |
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Die Bestellung kann
innerhalb von zwei Tagen nach Angabe von nachvollziehbaren Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen werden. Die Auflagen
für eine Rücksendung sind §4a zu entnehmen. Die Frist beginnt mit
Erhalt der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Fa. Holzschnitzerei Nolte.
Im Falle des Widerrufes sind Sie zur Rücksendung der erhaltenen Ware
verpflichtet. Rücksendungen werden nur in der Original Verpackung
und Karton angenommen und dürfen keinerlei Gebrauchsspuren haben.
Ferner besteht das Widerrufsrecht nicht bei Bestellungen von Waren,
welche nach Ihren besonderen Wünschen angefertigt wurden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder
aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind. Senden Sie die Waren unter Beifügung der original Rechnung
zurück. Alle erhaltenen Waren sind komplett zurückzuschicken. Die
Portokosten trägt der Versender. Ausnahme besteht bei
Falschlieferungen. In diesem Fall ist die Fa. Holzschnitzerei Nolte
zunächst zu informieren. Die Annahme von eigenmächtig und unfrei
zurück gesendeten Paketen wird grundsätzlich verweigert, die
Kosten dafür hat der Versender zu tragen. |
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§ 9 Schadenersatzansprüche
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Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, seine
Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund -
auch für alle Folgeschäden - sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend gesetzlich
gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche entstehen, verjähren diese binnen
eines halben Jahres. |
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§ 10 Datenverarbeitung |
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Soweit sich der Verkäufer zur Auftragsbearbeitung
und Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung bedient,
gilt das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten
mit Eintritt in Vertragsverhandlungen als gegeben. |
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§ 11 Geltungsbereich, anzuwendendes Recht
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden eines Kaufvertrages sind
nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer
unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer Rechte allein diesen
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und dem Recht der BRD.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für
alle Folgegeschäfte, auch wenn bei Abschluss neuer Verträge nicht
ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Werden vom Käufer seinerseits
Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellt, so gelten ausschließlich
die des Verkäufers, soweit sie sich gegenseitig widersprechen. |
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§ 12 Erfüllungsort - Gerichtsstand |
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Erfüllungstand und Gerichtsstand ist - auch bei
Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen - ausschließlich Niddatal. |
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§ 13 Datenschutz |
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Wir bedienen uns zur Datenspeicherung einer
EDV-Anlage (Hinweis nach § 33 Abs. 1 BDatSchG.). |
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